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Bankenrettungsfonds SoFFin II geht an den Start – Bundesregierung verabschiedet Gesetz

Die Bundesregierung hat erkannt, daß die Banken aus eigener Kraft die Finanzkrise wohl doch nicht durchstehen und möchte eine Bankenpleite mit einem neu geschaffenen Bankenrettungsfonds verhindern. Der Einfachheit halber nennt man ihn SoFFin II. Mit dem heutigen Tag hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf dazu (umständlich:“ Finanzmarktstabilisierungsgesetz“) auf den Weg gebracht und verabschiedet, – im Februar soll das Gesetz nach Möglichkeit in Kraft treten.

Banken können beim SoFFin finanzielle Hilfe beantragen, wenn das notwendig sei. Das Programm sei „zunächst“ bis Ende 2012 befristet.

Wer hätte es gedacht: Banken finden das Programm toll und haben es heute über den Klee gelobt.

Einigen Banken in Deutschland fehlt noch das Eigenkapital, welches die EU bei den Banken gerne sehen würde, allen voran wohl der Commerzbank. Zuletzt war von fehlenden 5 Milliarden Euro die Rede, um auf die Kernkapitalquote von 9% zu kommen.

Das neue Finanzmarktstabilisierungsgesetz (heißt das eigentlich im Umkehrschluß, daß die Finanzmärkte im Moment „unstabil“ sind?) ermöglicht jetzt auch dem Staat, ggf. die Führung einer Bank durch Beauftragte zu übernehmen. Dies kann immer dann geschehen, wenn die Bank notwendige Auflagen nicht erfülle. Früher hätte man „Zwangsverstaatlichung“ gesagt, aber das klingt so hart…

Die Banken sollen jetzt auch Staatsanleihen und Unternehmensanleihen in Bad Banks auslagern, dies ist neu. Man hat wohl erkannt, daß Staatsanleihen auch zu den toxischen Papieren gehören. Beim SoFFin 1 und der ersten Bankenrettungsrunde durften nur andere toxische Papiere wie US Subprimes etc. an die Bad Banks ausgelagert werden.

Mit den neuen Gesetz wirft der Gesetzgeber Euro-Staatsanleihen in denselben Topf wie US-Häuserfinanzierungen an arbeitslose 95jährige mit einem Bein, – eine bemerkenswerte Entwicklung. Selbsterkenntnis ist der einzige Weg zur Besserung.