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68jährige Rentnerin schmuggelt Gold im Wert von 70.000 Euro

Und wieder vermeldet der Zoll den Aufgriff einer 68jährigen Rentnerin, die im Zug von Zürich nach Deutschland mit Goldbarren und -münzen für rund 70.000 Euro erwischt worden ist. Sie gab bei einer Kontrolle an, weniger als 10.000 Euro an Geld, Edelmetallen oder Wertsachen dabei zu haben, was sich bei einer Durchsuchung nicht als wahrheitsgemäß herausgestellt hat. Nunmehr leiteten die Zollbeamten ein Bußgeldverfahren ein und machten einen Kontrollvermerk an das Wohnsitzfinanzamt, die sicherlich hinterfragen werden, ob denn da nicht eine Auslandskontoverbindung besteht, – mit Zinserträgen, die in der Vergangenheit ggf. nicht deklariert worden sind. Die Kontrolle zwischen Lindau und Memmingen wird die Rentnerin sicher die nächsten Jahre nicht vergessen.

Es ist weder illegal im Ausland Konten zu unterhalten, noch ist es illegal mit Gold aus der Schweiz nach Deutschland zu reisen. Allerdings erwartet das Finanzamt, daß man Zinserträge auf ausländischen Konten auch in der deutschen Steuererklärung angibt und bei Grenzübertritt muß man das Mitführen von Geld oder geldwerten Gegenständen in der Größenordnung von mehr als 10.000 Euro angeben. Zoll oder Einfuhrumsatzsteuern werden auf Goldbarren und Goldmünzen nicht fällig. Beides ist bei der Einfuhr nach Deutschland sowohl MwSt-frei als auch zollfrei.

Die Dame hätte sich ggf. eine lange und aufregende Fahrt ersparen können, wenn Sie das Geld einfach aus der Schweiz nach Deutschland überwiesen hätte und hätte sich z.B. auf www.Bullion-Investor.com einen Edelmetallhändler in Deutschland ausgesucht, wo sie bequem und ohne Diskussionen mit dem Zoll Gold hätte kaufen können. Zollfrei, MwSt-frei, Ärgerfrei und ohne Kontrollmitteilung an das Finanzamt.