Der besondere Goldbarren

Tafelbarren zu 100 Gramm

Die Tafelbarren zu 100 Gramm sind durch ihre leichte Aufteilbarkeit in bis zu einhundert Einzelbarren eine Besonderheit und besonders interessant für Anleger, die in der Lage sein möchten, jederzeit auch kleine Chargen ihrer Goldbestände zu veräußern.

Gestaltung der Tafelbarren zu 100 Gramm

Im Gegensatz zu den gegossenen Goldbarren zu 100 Gramm sind die Tafelbarren zu 100 Gramm im Prägeverfahren hergestellt. Sie werden von der ältesten deutschen Gold- und Silberscheideanstalt Hersteller Heimerle + Meule produziert, wobei hier matte Goldtafeln Verwendung finden, so dass das Erscheinungsbild im Gegensatz zu den Tafelbarren zu 50 Gramm, die von Valcambi hergestellt werden, unterscheidet, da die Tafelbarren von Valcambi über eine glänzende Oberfläche verfügen. Die Abmessungen des 100-Gramm-Tafelbarrens beträgt 105 × 74 × 0,8 mm und entspricht damit der DIN Norm A7. An Sollbruchstellen können durch Knicken nach Belieben größere und kleinere Segmente abgetrennt werden, wodurch Goldbarren bis zu einem Gewicht von einem Gramm gewonnen werden können. Durch die Abtrennung entsteht kein Materialverlust.

Eigenschaften und Beschriftung

Die 100-Gramm-Tafelbarren von Heimerle + Meule verfügen über den Reinheitsgrad von 99,99% Gold, der auch auf jedem Einzelbarren vermerkt ist, ebenso wie der Name des Herstellers Heimerle + Meule und die Angabe des Gewichts. Ein Prüfzeichen, wie bei den Tafelbarren von Valcambi üblich ist jedoch auf den Tafelbarren zu 100 Gramm nicht angebracht, eben so wenig wie eine Seriennummer. Stattdessen ist aber jeder CombiBar 100G ein Echtheitszertifikat des Herstellers beigelegt.

Besondere Vorteile der Tafelbarren zu 100 Gramm

Im Gegensatz zu Goldbarren, die im Gussverfahren hergestellt werden, sind geprägte Tafelbarren günstiger in der Herstellung und somit auch im Preis, ohne das an der Qualität Abstriche gemacht werden müssen. Die Barren sind aufgrund ihrer flachen Form leicht in einem Bankschließfach zu stapeln, ihre Aufteilbarkeit erlaubt es, einzelne Chargen zum Beispiel im Erbfall weiterzugeben oder zu verkaufen. Die einzelnen 1-g-Goldbarren sind ohne Problem einzeln zu verkaufen. Der Tafelbarren zu 100 Gramm haben also einige Vorteile, über die gegossene Goldbarren mit diesem Gewicht nicht verfügen.

(ps)

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