Der Governeur von Alabama in USA hat für seinen Bundesstaat jetzt auch die Umsatzsteuer für Anlagegold und Anlagesilber abgeschafft. Mit der Unterzeichnung des Gesetzentwurfs Nr. 156 des Senats hat der Governeur des Bundesstaats die Steuer auf Silbermünzen und Goldmünzen, die der Geldanlage dienen, abgeschafft. Die Umsatzsteuer für Edelmetalle, insbesondere auf Gold, Silber, Platin und Palladium entfällt zukünftig. Hier können Sie das Gesetz einsehen: Senate Bill No. 156/Alabama
Der Senator Tim Melson hatte den Vorschlag eingebracht, damit Amerikaner zukünftig auch das Geld im Lande anlegen können und amerikanische Gelder nicht ins Ausland wandern. Das Gesetz betrifft sowohl Barren wie auch Münzen, die wegen des Edelmetallgehalts gekauft werden. Damit können sich jetzt Amerikaner besser vor den inflationären Praktiken der US Notenbank FED schützen. Die Befürworter der Abschaffung hatten argumentiert, dass ein Edelmetallkauf letztendlich nichts anderes wie Geldwechsel ist. Man wechselt von Papier-Dollars in Edelmetalle. Man besteuere schliesslich auch nicht den Tankwart, den man bittet, eine 20-Dollar-Banknote in zwei 10-Dollar-Banknoten zu tauschen.
Alabama hatte zuvor eine 4%ige Steuer auf Edelmetalle erhoben, zuzüglich einer vier- bis fünfprozentigen Landes- und/oder Stadt-Steuer.
Schon 37 Staaten ohne Umsatzsteuer in den USA
Damit ist Alabama Staat Nr. 37 in den USA, der die Umsatzsteuer auf Gold und Silber abgeschafft hat. Damit hat die Mehrheit der US-Bundesstaaten mittlerweile keine Umsatzsteuer mehr auf Anlagegold und Anlagesilber. Auch andere Staaten in den USA haben bereits Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht, die Umsatzsteuer abszuschaffen, so z.B. Arizone, Utah und Idaho.
Umsatzsteuer auf Gold und Silber in Deutschland
In Deutschland ist Anlagegold in Form von Goldmünzen und Goldbarren aktuell von der Umsatzsteuer befreit, geregelt ist dies in §25c Umsatzsteuergesetz.
Steuerfreies Anlagegold im Sinne des §25c UStG ist:
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Gold in Barren- oder Plättchenform mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht und einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel;
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Goldmünzen, die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweisen, nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt.