Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat sich offensichtlich der sogenannten PIM-Gruppe in Heusenstamm angenommen. Auf der Webseite der BAFIN befindet sich ab heute (26.11.2018) ein Hineis darauf, dass die BAFIN Anhaltspunkte dafür hat, dass die PIM Gold und Scheideanstalt GmbH eine Vermögensanlage unter der Bezeichnung KINDER GOLD KONTO öffentlich anbietet. Gesetzeswidrig kein Verkaufsprospekt bei PIM? Gemäß […]