Ab dem 26.6.2017 gilt das neue Geldwäschegesetz, welches Edelmetallhändlern anonyme Bargeschäfte bis 9999,99 Euro pro Einzelfall erlaubt und darüber hinaus verpflichtet, die Ausweisdaten des Kunden festzuhalten. Im Ergebnis heißt das, das ein Kunden z.B. anonym kein Tube mit 10 Goldmünzen Krügerrand am Stück kaufen darf, da damit die 10.000-Euro-Schwelle erreicht wird. Das Gesetz verpflichtet die […]