Saudi-Arabiens Einnahmen aus den Ölgeschäften werden kleiner, da steuert der Staat mit einer Einnahmenerhöhung dagegen: Ab 1.1.2018 wird im Land eine Mehrwertsteuer (MwSt) von 5% eingeführt, die es bisher noch nicht gab. Diese ist auf alle Produkte und Dienstleistungen – von wenigen Ausnahmen abgesehen – zu zahlen. Die Einführung findet in Saudi-Arabien und in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) zeitgleich statt.
Damit wird auch Goldschmuck in Saudi-Arabien mehrwertsteuerpflichtig. Bisher haben viele Touristen im Land Goldschmuck gekauft, weil dieser kurz über dem reinen Goldpreis steuerfrei zu erwerben war. Damit ist jetzt Schluss.
Goldbarren ausgenommen
Investmentgold, welches eine Reinheit von mindestens 99% aufweist, z.B. 999er Goldbarren oder bekannte Goldmünzen wie Maple Leaf sollen von der Besteuerung ausgenommen sein, – Goldmünzen mit geringerer Feinheit (z.B. Krügerrand) werden aber besteuert. Ausgenommen sind Platinbarren und Silberbarren, – sofern die Feinheit größer gleich 99% ist und die Barren international gehandelt werden können. Goldhändler in den Ländern versuchen aktuell, noch Änderungen an der Steuereinführung bei Goldprodukten zu erreichen.
Ausnahmeliste von der Mehrwertsteuer
Eine Ausnahmeliste hat Saudi-Arabien hier veröffentlicht.
Alle lokalen Unternehmen mussten sich bis zum 20.Dezember 2017 bei einer zentralen Erfassungsstelle für die MwSt erfassen lassen. Für aktuell steuerfreie Geschäfte, die schon vertraglich fixiert worden sind, gelten Übergangsvorschriften, die bis Vertragsende, maximal aber bis 31.12.2018 gelten.