Die Bezeichnung RHEINISCHE SCHEIDEANSTALT war für einen Wettbewerber ein Dorn im Auge, der gerichtlich hat überprüfen lassen, ob sich der Edelmetallhandel, der vor allen Dingen in Köln und Düsseldorf, aber auch in anderen Städten aktiv ist, auch so nennen darf.
Darf nicht mehr Scheideanstalt heißen
Das Unternehmen dürfe sich zukünftig nicht mehr “Scheideanstalt” nennen, urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf. Ein Gold- und Diamantenhändler aus Düsseldorf hatte das Urteil erstritten. Der zweite Zivilsenat des Gerichts hat so entschieden. Gegen das Urteil wurde Beschwerde eingelegt. Der Richter kam zur Auffassung, dass mit der Bezeichnung etwas vorgetäuscht werde, was gar nicht stattfindet. Die Firma habe auch gar keine Zulassung, Edelmetalle zu trennen. Eine dafür nötige Anlage im größeren Stil sei auch gar nicht vorhanden.
Beschwerde beim BGH
Der Anwalt der Rheinischen Scheideanstalt hat gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof Beschwerde eingelegt, was aber statistisch in den wenigsten Fällen erfolgreich ist. Durch die Einlegung der Beschwerde wird die Rechtskraft vorerst gehemmt. Der Anwalt des Klägers hält die Beschwerde für aussichtslos, – das Gericht hatte eine Revision gar nicht erst zugelassen. Sein Mandant sei auch bereit, die geforderte Sicherheitsleistung von 100.000 Euro zu hinterlegen, um das Urteil zu vollstrecken.
3 Monate zur Umsetzung
Gemäß OLG-Entscheid müsse innerhalb von 3 Monaten, die im März ablaufen, der Name aus der Unternehmensbezeichnung im Außenauftritt verschwinden. (Az. I-2 U 37/18)
Per 13.2.2019 ist der Auftritt unter Rheinische-Scheideanstalt.de noch aufrufbar, wo auch noch mit dieser Bezeichnung geworben wird.
Rheinische Scheideanstalt in Zahlen
Im Jahr 2016 wurden gemäß letzter veröffentlichter Bilanz bei der Rheinischen Scheideanstalt im Durchschnitt 10 Mitarbeiter beschäftigt, die einen Bilanzgewinn von 693.568 Euro erwirtschafteten (davon Gewinnvortrag: 334.044 Euro). Geschäftsführerin Nicole Scholand hat per Stand 13.2.2019 die Bilanz für 2017 noch nicht veröffentlicht.