Ab dem 26.6.2017 gilt das neue Geldwäschegesetz, welches Edelmetallhändlern anonyme Bargeschäfte bis 9999,99 Euro pro Einzelfall erlaubt und darüber hinaus verpflichtet, die Ausweisdaten des Kunden festzuhalten. Im Ergebnis heißt das, das ein Kunden z.B. anonym kein Tube mit 10 Goldmünzen Krügerrand am Stück kaufen darf, da damit die 10.000-Euro-Schwelle erreicht wird. Das Gesetz verpflichtet die Güterhändler wie Münzhändler und Edelmetallhändler explizit dazu, ab 10.000 Euro erhöhte Sorgfaltspflichten walten zu lassen, wozu die Überprüfung der Ausweisdaten und deren Dokumentation gehöre.
Das Gesetz hatte am 2.6.2017 den Bundesrat passiert, war zuvor 3x im Bundestag gelesen worden und trat somit am 26.6.2017 in Kraft.
Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinie finden Sie hier: Geldwäschegesetz Bundesrat vom 2.6.2017
Bündnis 90/Die Grünen scheinen gemäß einer Rede auch Edelmetallkäufer für Terroristen zu halten und werfen Panama Papers, Steuerhinterzieher und Goldkäufer in einen Topf: Video aus dem Bundesrat
Neues Geldwäschegesetz trifft aber nicht den Edelmetallhandel der Banken
Bemerkenswert dabei ist, dass Kreditinstitute wie Banken und Sparkassen es nun mal sind, von dieser Gesetzesänderung nicht betroffen sind, da sie nicht unter “Güterhändler”, sondern Kreditinstitute fallen. In Banken kann man daher nach wie vor bis 15.000 Euro, bzw. genau bis 14.999,99 Euro anonym Edelmetall kaufen. Dies ist unter dem Strich eine explizite Benachteiligung der deutschen Edelmetallhändler und Münzhändler zugunsten der deutschen Banken und Sparkassen und hat mit Schutz vor Terrorismusabwehr wohl wenig zu tun.
In Foren und Blogs wird daher auch schon geunkt, welcher Bank-Lobbyist das wohl in die deutsche Gesetzgebung eingeschleust hat. Eigentlich nur noch eine Frage der Zeit, bis ein deutscher Münzhändler- oder Edelmetallhändlerverband dagegen klagt.
Kaufen Terroristen nur bei Händlern und nicht bei Banken Gold?
Abgesehen davon, dass nur von ganz wenigen Terroristen bekannt ist, dass sie ihr Geld in Gold angelegt haben oder mittels Gold Vermögen transferiert haben, stellt sich die Frage, ob Terroristen dann nur bei Edelmetallhändlern und nicht bei Banken Gold kaufen ? In der Vergangenheit waren es regelmässig Banken, die gegen Geldwäscheverstössen auffällig wurden und nicht Edelmetallhändler. Hier bleiben sicher Fragen offen.
Geregelt ist die neue Identifizierungpflicht für Edelmetallhändler in § 10 Absatz 6 Geldwäschegesetz für die Güterhändler/Edelmetallhändler und die für Banken geltenden Obergrenzen in § 10 Absatz 3. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.