Das Bundesfinanzministerium hat die sogenannte „MwSt-frei-Liste“ für Anlagegold für das Jahr 2016 veröffentlicht. Diese Liste dient dem Münzhandel und Goldhändler zur Vereinfachung: Alle auf der Liste enthaltenen Goldmünzen dürfen im gesamten Jahr 2016 ohne weitere Einzelfallprüfung mehrwertsteuerfrei verkauft werden, weil diese im Regelfall ohnehin unter 180% des Metallwertes verkauft werden und auch die anderen Bedingungen für Anlagegold erfüllen.
Für Deutschland stehen z.B. das 1-DM-Goldstück der Deutschen Bundesbank aus dem Jahr 2001 auf der Liste und die 100 Euro-Goldmünze. Diese beiden Goldmünzen dürfen Münzhändler im Jahr 2016 ohne weitere Prüfung einer Relation zwischen Goldpreis und Verkaufspreis MwSt-frei verkaufen, gem. dieser Anlagegold-Liste der EU.
Geregelt ist dies in Artikel 344 und 345 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) – Sonderregelung für Anlagegold.
Praktische Bedeutung hat dies eher für Münzen, bei denen gelegentlich Marktpreise erzielt werden, die über der 180%-Grenze liegen, d.h. die auch schon mal für mehr als 180% vom reinen Goldwert verkauft werden, z.B. für Vatikan 20 und 50 Euro Goldmünzen oder französische Sammler-Goldausgaben.
Bei anderen Goldmünzen wie z.B. der deutschen 200-Euro-Goldmünze muß der Händler auch im nächsten Jahr prüfen, ob der Verkaufspreis im Einzelfall mehr als 180% des reinen Goldwertes ausmacht und dann ggf. MwSt zum Kaufpreis addieren.
PDF-Download: MwSt-Frei-Liste-2016-BMF