Das hatte sich der Fluggast aus Istanbul sicher anders vorgestellt: Am Abend des 8.6.2017 ging er mit seinem Handgepäck aus der Ankunftshalle des Stuttgarter Flughafens zielstrebig zum Ausgang “Anmeldefreie Waren/Nothing to declare”. Ein Zollbeamter hatte jedoch den richtigen Riecher und hielt ihn an und fragte ihn, ob er nichts zu verzollen habe oder anmeldepflichtige Waren mit sich führe. Dies verneinte der Fluggast selbstsicher.
3 Kilogramm Gold im Handgepäck
Der Zöllner ludt ihn daraufhin herzlich ein, ein paar Schritte zur Seite zu treten und an einem Tisch seine Tasche zu öffnen. Nach und nach beförderte der Zollbeamte insgesamt 3 Kilogramm Goldschmuck in Tütchen aus dem Handgepäck – allesamt eingeführt aus Istanbul. Der Gast aus dem Morgenland, der als Händler tätig ist, tat ganz erstaunt und gab an, nicht gewusst zu haben, dass man solche – in gewerblichem Rahmen eingeführten Waren – an der Grenze angeben müsse und darauf Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zoll fällig wären.
Einfuhranmeldung ausgefüllt im Gepäck
Die weitere Durchsicht des Gepäcks führte jedoch bei den Zollbeamten dazu, den Äußerungen des Delinquenten wenig Glauben zu schenken: Im Gepäck befand sich eine fix und fertig ausgefüllte Einfuhranmeldung für die Waren, sodass sich der Eindruck verdichtete, dass der Händler schlichtweg den Versuch unternehmen wollte, ohne Entrichtung fälliger Einfuhrabgaben das Gold in das Land zu schmuggeln. Ein Steuerstrafverfahren dürfte den Goldhändler nunmehr erwarten.
Goldbarren und Goldmünzen
Auch Goldbarren und Goldmünzen hätte er an der Grenze bei einer Menge von 3 Kilogramm angeben müssen, – es wären allerdings bei Anlagegold keinerlei Abgaben fällig geworden. Da Goldschmuck jedoch nicht von der Mehrwertsteuer befreit ist, wäre bei dem Goldschmuck mindestens 19% Einfuhrumsatzsteuer fällig gewesen, ein fünfstelliger Betrag