Weil es sich für Verbrecher aufgrund der hohen durchschnittlichen Warenkörbe und einer offensichtlich zu trägen Justiz offenbar lohnt, Fakeshops im Bereich Edelmetallhandel zu eröffnen, haben wir ein Interview mit dem renommierten Rechtsanwalt Thomas Feil geführt, der sich dieser Thematik besonders gewidmet hat.
Fakeshops sind Internetshops, die vorgaukeln, dass man hochwertige Ware (zumeist sehr preiswert) kaufen kann, dann Vorkasse vereinnahmen, aber nicht ausliefern.
In der Vergangenheit wurden dabei gelegentlich existierende echte Onlineshops nachempfunden oder unter Phantasieadressen Onlineshops angemeldet.
Wer sicher sein will, keinem Fakeshop aufzusitzen, kauft bei einem Edelmetallhändler, der bei Bullion-Investor.com unter Edelmetallhändler gelistet ist und schaut regelmäßig nach Updates auf unserer Seite https://www.bullion-investor.com/help/hinweise/fake-shops
Hier das Interview mit Rechtsanwalt Thomas Feil, geführt im Juni 2017
Sie vertreten immer wieder mit Ihrer Kanzlei Anleger, die auf Fake-Shop-Seiten
Ware bestellt haben, Vorkasse geleistet haben und dann zunächst keine Ware erhalten.
Im Rahmen unserer rechtlichen Beratungen sind Internetbetrugsfälle mit Fake-Shops durchaus ein größeres Thema. Zwar gehen wir davon aus, dass die Vielzahl der Verträge, die über das Internet abgeschlossen werden, ordnungsgemäß abgewickelt werden. Die Zahl der Betrügereien im Internet ist aber deutlich wahrnehmbar.
Wie viele Kunden haben Sie schon in Sachen Fake-Shop-Bestellungen vertreten?
Wir führen keine Statistiken, wie viele Kunden wir bei Fake-Shop-Bestellungen vertreten. Uns erreichen jedoch täglich Anfragen zu diesen Themen, nicht nur bezogen auf den Kauf von Gold oder anderen Edelmetallen, sondern auch auf andere Produkte. Im Bereich Edelmetalle nehmen die Anfragen seit etwa Anfang 2017 verstärkt zu.
Was sollte ein Kunde, der nach der vereinbarten Lieferzeit keine Ware bekommen hat, als erstes tun?
Wichtig ist aus unserer Sicht, dass im Vorfeld Klarheit über den Verkäufer besteht. Wir erleben immer wieder Fälle, in denen Ware bestellt und ein Kaufpreis gezahlt wurde, ohne dass die Identität des Verkäufers klar ist. Dann ist es schwierig, sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen.
Sicherlich ist bei einem Überschreiten der vereinbarten Lieferzeit ein erster direkter Kontakt des Kunden mit dem Verkäufer sinnvoll. Sollte dann allerdings keine schnelle Lieferung erfolgen, empfiehlt sich schon die nächste Eskalation in Form einer anwaltlichen Vertretung zu nutzen. Insbesondere bei Onlinebestellungen im Bereich Edelmetalle geht es häufig um nicht geringe Geldsummen und Vertrauen sollte bei Gold und Silber ohnehin eine große Rolle spielen. Werden hier bereits Liefervereinbarungen nicht eingehalten, verstehen wir die Nervosität unserer Mandanten sehr gut und halten ein schnelles Handeln für sinnvoll.
Was ist der Vorteil einer anwaltlichen Vertretung?
Zum einen ist zu prüfen, wie mit dem abgeschlossenen Kaufvertrag in einem Fake-Shop umzugehen ist. Nicht dass versehentlich die vertraglichen Pflichten fortbestehen. Hier kann eine anwaltliche Vertretung dafür sorgen, dass der Kaufvertrag rechtssicher beendet wird. Auch bei der Formulierung einer Strafanzeige kann eine anwaltliche Unterstützung hilfreich sein.
Wir erleben auch wiederholt, dass Verkäufer anwaltliche Schreiben erheblich ernster nehmen, als wenn Kunden auf Lieferverzögerungen reagieren.
Welches ist der letzte Ihnen bekannte Fake-Shop im Bereich Goldmünzen, bei dem Sie Mandanten vertreten haben?
Unter anderem haben wir Mandanten gegenüber der Firma Walter Edelmetalle GmbH und der Firma Goldlieferant24 vertreten.
Woran glauben Sie Fake-Shops im Bereich Edelmetalle erkennen zu können?
Uns macht zunächst misstrauisch, wenn im Impressum keine genauen Angaben zu den Betreibern eines Online-Shops zu finden sind. Alle Ungenauigkeiten im Impressum sollten auf jeden Fall misstrauisch machen. Auch wenn ein Shop noch nicht lange besteht und keinerlei Bewertungen hat, ist dies ein Zeichen, dass zu einem gewissen Misstrauen verleiten sollte.
Andererseits „faken“ die raffinierten Betrüger mittlerweile auch Bewertungen, Foreneinträge und Blogkommentare, sodass der Eindruck eines seriösen Shops erweckt wird.
Manchmal hilft es auch, die Produkttexte der vermeintlichen Fake-Shops mal bei Google einzugeben. Ergeben sich hier Übereinstimmungen mit den Produkttexten großer und seriöser Edelmetallhändler, ist oberste Vorsicht geboten. Denn Produkttexte sind urheberrechtlich geschützt und in den meisten Fällen werden Konkurrenten sich untereinander nicht die Rechte an diesen Texten einräumen.
Ähnliches gilt auch für die Produktbilder. Es ist sehr aufwändig und teuer, eigene Produktbilder herzustellen. Nicht selten werden von Fake-Shops daher oft die Produktbilder bekannter Onlineshops im Bereich Edelmetalle einfach übernommen.
Wenn Sie einen Titel gegen einen Verkäufer erlangt haben, wie lange ist dieser vollstreckbar?
Aus einem gerichtlichen Titel kann 30 Jahre lang die Zwangsvollstreckung betrieben werden.
Welche Kosten kommen bei einer Bestellung von 5.000,00 € auf einen Kunden zu, wenn er Sie beauftragt?
Soweit Kunden eine Rechtsschutzversicherung haben, werden die Kosten unserer Beauftragung über die Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Wenn keine Rechtsschutzversicherung vorliegt, vereinbaren wir vielfach eine Honorarpauschale mit den Betroffenen, damit nicht die hohen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz im außergerichtlichen Bereich abgerechnet werden.
Soweit es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, sind Anwälte verpflichtet, als Mindestgebühr die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu verlangen. Dies ist dann auch bei uns der Fall.
Glauben Sie, dass der Staat mit Staatsanwaltschaft und Polizei zeitgemäß und richtig im Kampf gegen solche Fake-Shops aufgestellt ist?
Nach unserer Wahrnehmung ist die Staatsanwaltschaft und Polizei mit der Vielzahl der Internetbetrügereien durchaus überfordert. Das Internet gibt verschiedene Möglichkeiten, Identitäten zu verschleiern.
Allerdings sollten Kunden auch mit Überweisungen und Vorabzahlungen misstrauisch sein. Bei jeder Vorauskasse und Vorabzahlung ist damit zu rechnen, dass im Zweifel die Ware nicht geliefert wird. Hier sollten sich Kunden im Vorfeld Gedanken machen, ob das Risiko im jeweils konkreten Fall eingegangen werden soll.
Was ist Ihr Eindruck zum Shop Frank-Edelmetalle.de?
Zu diesem konkreten Shop haben wir uns noch keine abschließend Meinung gebildet. Es gibt verschiedene Indizien, die misstrauisch machen. Ein Blick in einschlägige Foren und auf bekannte Portale lässt eine Unmenge an kritischen Kommentaren hervorscheinen, die durchaus gute Gründe zum Zweifeln liefern. Auf unserem Blog haben wir uns bereits mit diesem Onlineshop und der Berichterstattung auseinandergesetzt:
https://www.recht-freundlich.de/internetbetrug-online/erfahrungen-frank-edelmetalle-betrug
Mit Vorverurteilungen einzelner Shops sind wir grundsätzlich vorsichtig. Allerdings möchten wir auch potenzielle Käufer vor Schäden schützen, sodass wir angesichts der derzeitigen Betrugslage im Bereich Edelmetalle potenziellen Käufern dazu raten, bei etablierten Händlern einzukaufen, bis sich der ein oder andere Onlineshop als seriös erwiesen hat.
Wir bedanken uns bei Rechtsanwalt Thomas Feil von der Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die im Internet unter www.recht-freundlich.de auftritt. Die Kanzlei ist in Hannover, nimmt aber bundesweit Mandate entgegen und ist auf das Internetrecht spezialisiert. Rechtsanwlt Thomas Feil hat hier ein kleines Vorstellungs-Video verfasst, welches wir gerne einbinden:
Anmerkung der Redaktion: Zu Händler-Bewertungen verweisen wir auch auf einen entsprechenden Thread im Forum