GOLDREPORT

Goldverbot in den USA unter Präsident Roosevelt 1933

Es schwirrt als Angst in den Köpfen vieler Deutscher: Das Goldverbot. Weil es früher bereits einmal in den USA verhängt wurde. Doch was war das Goldverbot in den USA eigentlich?

US Präsident Franklin D. Roosevelt verbot am 6.März 1933 den Banken die Ausgabe von Gold und auch den Handel mit Devisen. Wenige Tage später wurde ein Emergency Banking Act erlassen, der dem Präsidenten weitreichende Rechte im Hinblick auf den Gold- und Devisenhandel einräumte. Präsident Roosevelt wollte so den Abfluss von Gold aus den USA verhindern.

Inhalt Goldverbot USA von 1933:

Weitreichender war jedoch die am 5.April 1933 unterzeichnete Executive Order 6102, womit der private Goldbesitz in den USA ab dem 1.Mail 1933 schlichtweg verboten wurde. In dieser Order ordnete der Präsident an, daß jeder Goldmünzen, Anlagemünzen und anderen Gold- und Silberbesitz innerhalb von 2 Wochen bei amtlich beauftragten Stellen abzugeben habe und dafür als Erstattung einen amtlich festgelegten Preis erhält — in US-Dollar. Alle Tresorfächer in Banken, bzw. Kreditinstituten sind zu versiegeln. Der Verkauf, Ankauf oder auch nur die Bewegung von Gold und Silber innerhalb der USA seien verboten — incl. jedes grenzüberschreitende Devisen- oder Edelmetallgeschäft. Schließfächer bei Kreditinstituten dürfen nur im Beisein eines Finanzbeamten, der sich vom Inhalt überzeugt, geöffnet werden. Ausgenommen Schmuck, Gold für industrielle Zwecke, Kunstgegenstände und Goldmünzen bis 100$ Wert. Das Sammeln HISTORISCHER Goldmünzen wurde weiterhin erlaubt.

Erlassen wurde das Goldverbot, weil die Weltwirtschaftskrise seit 1929 zahlreiche Bankzusammenbrüche zur Folge hatte und die Bürger immer mehr in den Sachwert Gold flohen und klassischen Bankanlagen den Rücken kehrten.

Goldpreis bei Goldverbot — Entschädigungshöhe

Jeder US-Bürger durfte ja 5 Unzen Gold behalten, in etwa 100$ Gegenwert. Für das darüber hinaus abzugebende Gold wurden die Amerikaner mit 20,67$ pro Unze (!) Feingold entschädigt. Kurz darauf — nachdem das meiste Gold eingezogen worden war — wurde der amtliche Goldpreis auf 35 US$ pro Unze festgelegt. Der aktuelle Goldpreis im Jahr 2015 liegt weit darüber: Anfang Mai 2015 notierte Gold bei 1188 US-Dollar pro Feinunze.

Konfiszierung bei Nichtabgabe

Wer sein Gold wie vom Gesetz vorgegeben, freiwillig abgab, erhielt den staatlich festgelegten US-Dollar-Gegenwert (Goldpreis: 20,57$/oz). Bei wem Gold bei einer Durchsuchung vorgefunden wurde, was nicht freiwillig abgegeben wurde, wurde ohne jede Entschädigung Opfer eine Konfiszierung. Bankschließfächer wurden schlußendlich auch gewaltsam geöffnet und durchsucht, wenn der Eigentümer nicht freiwillig einen Termin mit seinem Finanzamt machte.

Haftstrafen bei Zuwiderhandlung gegen Goldverbot

Wer gegen das Goldverbot handelte oder Gold nicht freiwillig abgab, mußte zudem mit Haftstrafen bis zu 10 Jahren und/oder Geldstrafen bis 10.000 US$ rechnen.

Eisenhower verschärfte das Goldverbot in den USA nochmal

Präsident Eisenhower verschärfte das Goldverbot in den USA im Jahr 1961 noch einmal, indem er es auch auf den privaten Goldbesitz von US-Bürgern im Ausland erweiterte. Bis dahin war nur der Goldbesitz im Inland verboten. Das Halten von Gold in ausländischen Depots wurde US-Bürgern schlichtweg verboten.

Umgehung des Goldverbots durch die Amerikaner

Abgesehen von zahlreichen Amerikanern, die Gold in privaten Verstecken bunkerten, stieg ab 1933 die Einfuhr von historischen Goldmünzen mit Prägedatum vor 1933 an, deren Besitz ja erlaubt war. Amerikaner kauften auf Börsen und von ausländischen Händlern Goldmünzen aus dem 19. Jahrhundert, die nur unwesentlich über dem reinen Goldpreis notierten und legten so ihr Geld doch in Gold an.

Kennedy und das Goldverbot

Auch Kennedy waren die Goldkäufe ein Dorn im Auge. 1962 verbot Kennedy schlußendlich auch den Besitz von Goldmünzen von vor 1933, wenn diese aus dem Ausland importiert worden waren. Sowohl Besitz wie auch der Import solcher Goldmünzen war fortan verboten. Alle Goldmünzen, die US Amerikaner im Ausland verwahrten oder verwahren ließen, mussten zwangsweise ins Inland umgelagert werden. Kennedy schob den Schutz vor Fälschungen und Nachprägungen als Grund für diese Maßnahmen vor.

Aufhebung Goldverbot

Erst Präsident Gerald Ford hob in den USA das Goldverbot im Jahr 1974 nach 41 Jahren auf. Es hatte sich eine rege Schwarzmarkt und Schmugglertätigkeit entwickelt, — zahlreiche Amerikaner ließen sich das Verbot nicht gefallen und kauften Gold schwarz ein, was zu einem enormen Anstieg des Preisniveaus für Goldmünzen in den USA führte.

US Präsident Roosevelt erließ das Goldverbot in den USA
Goldverbot wurde Präsident Eisenhower nochmal verschärft
Goldverbot auch durch Kennedy verschärft

Goldverbot in Deutschland?

Ein Goldverbot in Deutschland ist im Zeitalter des Internets und der Reisefreizügigkeit nur schwer vorstellbar. Zu Zeiten, in denen in Deutschland Gold mehrwertsteuerpflichtig war, haben die Deutschen schlichtweg ihr Gold in Luxemburg oder der Schweiz gekauft, wo diese Steuer nicht anfiel.

Gold ist im Grunde jeder Regierung und jeder Notenbank ein Dorn im Auge, weil Gold dem Geldkreislauf des Papiergeldes entzogen wird und von Regierungen nicht beliebig nachdruckbar ist. Geld in Form von Papiergeld können Regierungen und Zentralbanken einfach schöpfen oder drucken, z.B., wenn man Banken retten muß oder Griechenland oder sonstwen Gold kann man nicht einfach schöpfen, man kann es nicht künstlich herstellen.

Das Papiergeld-System des Euros, der nur durch den Glauben an das Papiergeld gedeckt ist und durch sonst nichts, käme ins Wanken, wenn breite Teile der Bevölkerung daran nicht mehr glauben und ihr Vermögen lieber in Gold anlegen. Darauf hat die Regierung und die Notenbank keinen Einfluß.

Notenbanken halten zwar alle selber Gold, raten der Bevölkerung aber davon ab. Bürger, die darüber nachdenken, kaufen oft selber Gold.

Durch die Erfahrungen mit dem Goldverbot in den USA und dem seitdem auf über das ZWANZIGFACHE gestiegenen Goldpreis haben einige deutsche Investoren folgende Konsequenzen gezogen:

  • Kauf von historischen Goldmünzen wie Vrenelis, Kaierrreich-20Mark Goldmünzen, andere ältere Goldmünzen in der Hoffnung, daß diese bei einem neuerlichen Goldverbot ausgenommen bleiben
  • Keine Verwahrung von Goldmünzen in Banken oder Sparkassen, da bereits jetzt ein staatlich einsehbares Verzeichnis existiert, welcher Bürger wo ein Schließfach unterhält
  • Anonyme Tafelgeschäftskäufe bei Edelmetallhändlern, — ohne, daß dort der Name festgehalten wird (in Deutschland bis 14.999 Euro pro Person möglich)

Es dürfte allerdings unwahrscheinlich sein, daß ein Goldverbot in Deutschland durchsetzbar ist. Wohl würden breite, vermögenslose Schichten ein solches sicherlich unterstützen, aber die Bevölkerungsteile, die über Gold oder viel Gold verfügen, dürften intelligent genug sein, es nicht so zu verwahren, daß ein staatlicher Zugriff möglich wäre.