GOLDREPORT

Goldpreis könnte durch Morgengabe Urteil (AG Frankfurt) nach oben gehen

Muslimische Männer können ein Lied davon singen.

In deren Glaubensraum ist es teilweise üblich, der Frau bei der Hochzeit Goldmünzen als sogenannte “Morgengabe” zu versprechen.

Im Falle einer Scheidung stehen diese dann den Frauen zu.

Solche Brautgeschenke sind im muslimischen Glaubensraum per Ehevertrag üblich, um die Frau für den Gehorsam und die Hingabe in sexueller Hinsicht zu “entlohnen”. Selbst bei Hochzeiten in deutschen Moscheen werden häufig solche Verträge geschlossen. Häufig wird als Fälligkeitszeitpunkt der Goldmünzenübergabe der Tag nach der Hochzeitsnacht vereinbart, spätestens aber im Falle einer Trennung.

Iranische Frau klagt vor Frankfurter Amtsgericht Goldmünzen vom Ex-Ehegatten ein

So auch im Fall, der jüngst vor dem Frankfurter Amtsgericht verhandelt wurde.

Ein Teheraner versprach seiner Frau 600 Goldmünzen, einen Koran und noch ein paar Kleinigkeiten. Vor dem Amtsgericht in Frankfurt hat die geschiedene Frau dies nun eingeklagt – 12 Jahre nach dem Eheversprechen. Da man im Iran als Frau im Falle einer Trennung keinen Unterhaltsanspruch hat, sondern nur einen Anspruch auf Aushändigung der “Morgengabe”, wird diese nunmehr auch immer öfters zum Streitpunkt in deutschen Gerichtsverfahren.

Der in Frankfurt vor dem Amtsgericht unterlegene Kellner mit einem Einkommen von um die 1000 Euro pro Monat möchte dies aber nicht zahlen und geht in die nächste Instanz.

Diese wird sich auch an dem BGH-Urteil aus 2009 orientieren müssen, wo die Morgengabe als Vertragsbestandteil eines Ehevertrags als einklagbar und auszuzahlen eingestuft wurde. Entweder in Goldmünzen oder aber als Auszahlung des Gegenwertes, zumindestens des Gegenwertes, den die Goldmünzen zum Zeitpunkt der Heirat gehabt hatten. Allerdings haben einzelne Gerichte unterer Instanzen auch andere Urteile gefällt.

Insoweit ist es interessant zu beobachten wie nun das OLG Frankfurt entscheiden wird.

Ein Brühler Amtsrichter hat einmal vorgerechnet, daß man 52.000 Tonnen Gold kaufen müsste, um alle Morgengaben, die im Iran versprochen worden sind, auch zu erfüllen. Sollte dies nach dem OLG-Urteil in Frankfurt ansatzweise zum Tragen kommen, sollte man damit rechnen, daß nach Deutschland verzogene Iranerinnen, denen die Morgengabe versprochen worden ist, den Goldpreis nach oben treiben werden.