Damit hatten die beiden Fahrer wohl nicht gerechnet, sie hatten ausgerechnet die spätabends nicht besetzte Zollstelle bei St.Margarethen-Höchst benutzt, um von der Schweiz mit dem Pkw nach Österreich einzureisen. Doch im Rahmen einer mobilen Kontrolle hat der österreichische Zoll genau dieses Auto im Ort gestoppt und genauestens untersucht. Wie es der “Zufall” will, fand der Zoll dann unter der Rücksitzbank in einem “Versteck” 65 Kilogramm Silberbarren aus der Geiger-Produktion: 30 x 1kg und 7 x 5kg.
Die beiden Fahrer hatten die Ware nicht angemeldet, was sie zu teuer stehen kam:
23.700 Euro kostete sie das Vergnügen, Spätfolgen durch Kontrollvermerke ans Wohnsitzfinanzamt nicht mitgerechnet. Die 23.700 verbucht der österr. Zoll wie folgt:
- Einfuhrabgaben 7000,-
- Finanzstrafe 4200,-
- Teilwertersatz für die geschmuggelten Barren: 12.500,-
Bei ordnungsgemäßer Anmeldung wären nur die 7000,- Euro fällig gewesen und die Schweizer MwSt hätte es noch zurück gegeben.
Die beiden Österreicher wollten sich aber unter Umgehung der ordnungsgemäß abzuführenden Steuern den Steuerunterschied bei Silberbarren zwischen Österreich und der Schweiz zunutze machen: In Österreich werden Silberbarren mit 20% Mehrwertsteuer bedacht, in der Schweiz ist der Satz weniger als halb so hoch.
Der mobilen Zollkontrolle gegenüber gaben die beiden Oberösterreicher zu, bereits bei der Einreise in die Schweiz die Barmittel für den Kauf der Barren in der Schweiz nicht angegeben zu haben. Ebenso eingeräumt wurde folgerichtig der Kauf der Silberbarren in der Schweiz.
(Bild: BMF/Zoll)